BKF

Für Bus- und Lkw-Fahrer ergeben sich entscheidende Änderungen. Durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung ist für Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken nicht nur die Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge notwendig, sondern zusätzlich auch die Grundqualifikation. Dabei wird unterschieden, ob der Fahrer die Grundqualifikation für Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis Klasse D1, D1E, D, DE) oder Kraftahrzeuge über 3,5 Tonnen zul.GM im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis Klasse C1, C1E, C, CE) erwerben möchte.

Die Stichtage für die Grundqualifikation sind:

  • 10.09.2008 für Bus-Fahrer
  • 10.09.2009 für Lkw-Fahrer

Die Grundqualifikation kann auf folgende Wege erworben werden:

bkf

Alle Fahrer die ab diesen Stichtagen die Fahrerlaubnis erwerben, müssen die Grundqualifikation nachweisen. Die Fahrer die Ihre Fahrerlaubnis vor diesem Stichtag erworben haben, sind vom Erwerb der Grundqualifikation befreit. Sie haben einen Besitzstand und dürfen mit ihrer Fahrerlaubnis Fahrten zu gewerblichen Zecken in Personen- oder Güterverkehr ohne Grundqualifikation durchführen.


Berufsausbildung

1. Möglichkeit
Wenn der Fahrer eine abgeschlossene Berufsausbildung in folgenden Bereichen hat: Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Fachkraft im Fahrbetrieb Einen stattlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt wurden. hat er durch seinen Berufsabschluss die Grundqualifikation.

Theoretische u. Praktische Prüfung

2. Möglichkeit
Wenn der Fahrer eine abgeschlossene Berufsausbildung in folgenden Bereichen hat: Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Fachkraft im Fahrbetrieb Einen stattlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt wurden. hat er durch seinen Berufsabschluss die Grundqualifikation.

Beschleunigte Grundqualifikation

3. Möglichkeit
Wenn der Fahrer eine abgeschlossene Berufsausbildung in folgenden Bereichen hat: Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Fachkraft im Fahrbetrieb Einen stattlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt wurden. hat er durch seinen Berufsabschluss die Grundqualifikation.